Sonntag, 9. Dezember 2012

Kambodschaner soll(te) Unterhalt zahlen in der Schweiz!

Er sollte seiner Ex fiktive Beiträge zahlen!

Der Entscheid des Bundesgerichts ist eine Erlösung für Chivan T.* (47): «Ich bin erleichtert, dass mir das Gericht endlich recht gegeben hat.» Das Verfahren dauerte fast zehn Jahre. Jetzt ist klar: Der kambodschanisch-schweizerische Doppelbürger muss für seine beiden Söhne keine Alimente bezahlen. 

T. arbeitet heute in einem kleinen Geschäft für Veloersatzteile in Kambodscha: «Ich verdiene hier etwa hundert Franken pro Monat. Wovon hätte ich das zahlen sollen?»

Was nun als gerichtlicher Kampf ums Geld endet, begann als Liebesgeschichte. Chivan T. und seine kambodschanische Ex-Frau heiraten am 13. Juli 1996 in der Schweiz, sie bringt zwei Söhne zur Welt, die Einbürgerung folgt. Doch 2003 zerbricht das Glück, das Paar reicht die Scheidung ein. Das Sorgerecht für die Kinder erhält die Mutter. Der Vater muss Alimente zahlen.
Doch er wehrt sich: «Meine Ex-Frau zahlte mir die Anteile des gemeinsamen Besitzes nicht zurück. Und sie erlaubte mir nicht, meine Kinder zu sehen. Sie machte mich sogar schlecht vor den Söhnen, die mich nicht mehr sehen wollten.» Im Scheidungsurteil steht: Der ältere wünscht sich den Tod des Vaters.
«Da sah ich in der Schweiz keine Perspektive mehr», sagt Chivan T. Er kehrt zurück nach Kambodscha, fängt ein neues Leben an und heiratet 2011 zum zweiten Mal.

Fall T. ist keine Ausnahme
Seine Ex-Frau in der Schweiz wirft ihm vor, sich nach Kambodscha abgesetzt zu haben, um den Verpflichtungen zu entgehen. Das Aargauer Obergericht schlägt sich auf ihre Seite. Und stellt, damit sie doch noch zu Alimenten kommt, eine abenteuerliche Rechnung an:
Es sei zumutbar, dass Chivan T. in die Schweiz zurückkomme und hier mindestens 3500 Franken monatlich verdiene. Auch seiner neuen Frau sei zuzumuten, in die Schweiz zu kommen und zu arbeiten. Deshalb könne der Vater ab März 2014 monatlich je 500 Franken für die Söhne zahlen, bis sie volljährig sind.
«Mit dem Urteil wollte man Chivan T. und sogar seine neue Frau trotz neuen Familienglücks in Kambodscha zwingen, in der Schweiz zu leben, einzig um für Alimente zu schuften. Für Kinder, die den Vater nicht sehen wollen und ihm sogar den Tod wünschen», sagt Rechtsanwältin Isabelle Schwander (44), die Chivan T. vertritt.

Der Fall T. ist keine Ausnahme. «Es kommt immer wieder vor, dass kantonale Gerichte dem ­Unterhaltsschuldner ein hypothe­tisches Einkommen anrechnen», sagt Familienrechts-Expertin und Privatrechts-Professorin an der Hochschule Luzern, Regina Aebi-Müller (41).
«Es erstaunt mich aber, dass der Mann bis vor Bundesgericht gehen musste, um Recht zu bekommen. Denn eigentlich ist die Rechtssprechung klar.  
Das Bundesgericht hat auch schon in früheren Fällen gesagt, dass Alimente unzulässig sind, wenn ein Einkommen gar nicht erzielt oder nicht zugemutet werden kann.» Die Ex-Frau von Chivan T. wollte sich auf Anfrage nicht äussern. 

Quelle: Blick.ch

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